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> Musik legal mit eMule
Gast_Julian_*
Beitrag 11.06.2005, 21:56
Beitrag #1






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Moin
Ist es legal, wenn man mit eMule Musikvideos runterläd? Und gibt es Programme, womit ich einfach den Videoteil wegschneiden kann und als Ausgabeformat mp3 kriege?
Da die eigentlich alle bei MTV aufgenommen sind, sind sie ja komplett lagal, oder irre ich da? Weiterverbreiten tue ich auch nichts, da der Mod kein Upload unterstützt.
Danke für eure Antworten

mfg Julian
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Gast_Bo Derek_*
Beitrag 11.06.2005, 22:00
Beitrag #2






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Sowohl Videos als auch Musik sind geistiges Eigentum des Künstlers bzw. dessen Vertreter und damit urheberrechtlich geschützt. Wenn Du mit eMule solche Werke legal herunterladen willst, benötigst Du das Einverständnis des Rechteinhabers.
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Voyager
Beitrag 11.06.2005, 22:14
Beitrag #3



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ist jetzt die frage ob es hier auch auf im tv abgefilmtes/aufgenommenes material gültig ist ?! confused.gif


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Der Beitrag wurde von Unbekannt bearbeitet: Morgen, 06:00
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"Irgendwelche Politiker mögen irgendwann mal einen cleveren Gedanken haben, aber in der Regel plappern sie nur die Agenda der Lobbyisten nach."
Lobbyismus für Dummies : http://www.youtube.com/watch?v=P_QVyOGnIrI
Einschätzung zur Wikileaks Lage : http://www.youtube.com/watch?v=HVJAUECLdo8 , http://www.youtube.com/watch?v=gWR4VAyva6s
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Gast_Bo Derek_*
Beitrag 11.06.2005, 22:17
Beitrag #4






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Ist es. Es ist ein von Nutzern gepflegtes Gerücht, Aufnahmen aus dem TV seien urheberrechtlich nicht geschützt. Das ist aber Unsinn, denn nur weil ein Werk im TV kommt, verliert es nicht gleich alle mit ihm verbundenen Rechte.
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Voyager
Beitrag 11.06.2005, 22:23
Beitrag #5



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im videocassetenrecorder zeitalter hatte man davon aber irgendwie nichts gehört , oder gabs da auch schon festnahmen weil ein bürger xyz mal einen 20.15uhr film aufgenommen hatte ?! wink.gif


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Der Beitrag wurde von Unbekannt bearbeitet: Morgen, 06:00
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Gast_Rudi Carrera_*
Beitrag 11.06.2005, 22:28
Beitrag #6






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Das würde ja auch bedeuten, dass ich zu Hause von MTV kein Video aufnehmen darf........
Die Erstellung eines Videobandes beschränkt das Urheberrecht nicht, solange es für den privaten Zweck genutzt wird. Einschränkungen gibt es bei kopiergeschützten Dingen.

Frage: Ist ein analog aufgenommenes Medium, welches öffentlich zur Verfügung gestellt wird und nicht vom "User" bezahlt werden muss, wenn er/sie es sich anhören/anschauen kann, kopiergeschützt??

Wenn ich mir eine kopiergeschützte CD über einen Analog-Umwandler kopiere, so umgehe ich nicht den Kopierschutz auf digitaler Ebene und ich kann es zur privaten Verwendung nutzen! Das gilt übrigens auch bei DVD`s, die ich auf ein VHS-Video überspielen!?

Bedenkt, es geht hier um das Prinzip, nicht um die Qualität!

Rudi

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Gast_Bo Derek_*
Beitrag 11.06.2005, 22:54
Beitrag #7






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Du kannst die so genannte Privatkopie für den Eigenbedarf anfertigen, aber fangt jetzt bitte nicht mit dem Unsinn an, man dürfe diese Kopie ebenso frei über eMule verbreiten! Selbst diese darf nur angefertigt werden, wenn dazu kein Kopierschutz umgangen wird.

Übrigens lügt man sich in die eigene Tasche, wenn man eMule als "privat" definiert. rolleyes.gif
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Voyager
Beitrag 11.06.2005, 23:04
Beitrag #8



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ich finde immer den ausdruck recht lustig "ich besorge mir meine privatkopie über p2p" biggrin.gif
seihs wie seih , @Julian ich glaube auch nicht das es legal ist MTV videos im esel zu ziehen , wenn du´s doch ziehst ..ich verrate dich nicht wink.gif

Der Beitrag wurde von bond7 bearbeitet: 11.06.2005, 23:05


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Gast_Bo Derek_*
Beitrag 11.06.2005, 23:09
Beitrag #9






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QUOTE(Rudi Carrera @ 11.06.2005, 23:27)
Das würde ja auch bedeuten, dass ich zu Hause von MTV kein Video aufnehmen darf........[right][snapback]97334[/snapback][/right]


Nein, da hast Du den Thread nicht gelesen. Es geht um das Herunterladen aus eMule.

QUOTE(Rudi Carrera @ 11.06.2005, 23:27)
Die Erstellung eines Videobandes beschränkt das Urheberrecht nicht, solange es für den privaten Zweck genutzt wird. [right][snapback]97334[/snapback][/right]


Für eigene private Zwecke. Wenn man es über eMule verbreitet, ist dies nicht privat.

QUOTE(Rudi Carrera @ 11.06.2005, 23:27)
Einschränkungen gibt es bei kopiergeschützten Dingen.[right][snapback]97334[/snapback][/right]


Das sind keine Einschränkungen, die Umgehung eines Kopierschutz ist generell illegal.

QUOTE(Rudi Carrera @ 11.06.2005, 23:27)
Frage: Ist ein analog aufgenommenes Medium, welches öffentlich zur Verfügung gestellt wird und nicht vom "User" bezahlt werden muss, wenn er/sie es sich anhören/anschauen kann, kopiergeschützt??[right][snapback]97334[/snapback][/right]


Ein Kopierschutz ist ein technischer Umstand, der sich einwandfrei feststellen lässt. Wenn Du Sendungen z.B. aus dem Fernsehen auf VHS aufnimmst, sind diese dennoch urheberrechtlich geschützt.

QUOTE(Rudi Carrera @ 11.06.2005, 23:27)
Wenn ich mir eine kopiergeschützte CD über einen Analog-Umwandler kopiere, so umgehe ich nicht den Kopierschutz auf digitaler Ebene und ich kann es zur privaten Verwendung nutzen! Das gilt übrigens auch bei DVD`s, die ich auf ein VHS-Video überspielen!?[right][snapback]97334[/snapback][/right]


Nahezu jede DVD hat den MV-Schutz, der ein analoges Überspielen ohne Umgehung des Kopierschutz unmöglich macht. Damit ist es illegal. Zudem eröffnest Du hier eine Diskussion, die hier nicht Thema ist. Hier geht es darum, ob das Herunterladen von Musikvideos über eMule legal ist. Das ist es nicht, da das Material urheberrechtlichen Bestimmungen unterliegt. Die legale Möglichkeit, Sendungen aufzunehmen, ergibt sich aus dem Recht, diese auch im Fernsehen anzusehen. Die Aufnahme zu eigenen Zwecken ist insofern die Möglichkeit zur Zeit versetzten Wahrnehmung individueller Rechte. Frei in der Welt darf man das Material deshalb nicht verteilen.
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Gast_Julian_*
Beitrag 12.06.2005, 09:24
Beitrag #10


Threadersteller




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Erstmal danke für euren zahlreichen Antworten.
Tja, da dies wohl Illegal ist, werd ich mal damit aufhören. Ich möcht ja nix verbrechen.

@Musikindustrie: Keine Angst, ich habe nichts weiterverbreitet. Ich werd mir meine Videos jetzt auf DVD bei Karstadt holen.

Schade ist es allerdings schon.

mfg Julian
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Gast_Rudi Carrera_*
Beitrag 12.06.2005, 09:45
Beitrag #11






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Ähm Bo, wenn ich dich da freundlichst korrigieren darf, ich hab gar nicht mit Videos und Aufnahmen aus dem Fernseher angefangen und habe auch nichts davon geschrieben, dass ich das auf Emule beziehe!

Soviel zum Thema "Thread nicht lesen können".

Rudi Carrera



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docprantl
Beitrag 13.06.2005, 17:33
Beitrag #12



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QUOTE(Julian @ 11.06.2005, 22:55)
Weiterverbreiten tue ich auch nichts, da der Mod kein Upload unterstützt.
Dein Verhalten (Leechen) ist asozial. dry.gif

QUOTE(Bo Derek @ 11.06.2005, 22:59)
Wenn Du mit eMule solche Werke legal herunterladen willst, benötigst Du das Einverständnis des Rechteinhabers.
§53 UrHg, Abs.1 sagt aus, daß eine Vervielfältigung zulässig ist, sofern keine "offensichtlich rechtswidrige Vorlage" Verwendung findet. Ist denn eine direkte Aufnahme des Fernsehprogramms eine rechtswidrige Vorlage? Immerhin wird kein Kopierschutz umgangen. confused.gif

docprantl
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Gast_Bo Derek_*
Beitrag 13.06.2005, 17:54
Beitrag #13






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QUOTE(docprantl @ 13.06.2005, 18:32)
...
§53 UrHg, Abs.1 sagt aus, daß eine Vervielfältigung zulässig ist, sofern keine "offensichtlich rechtswidrige Vorlage" Verwendung findet. Ist denn eine direkte Aufnahme des Fernsehprogramms eine rechtswidrige Vorlage? Immerhin wird kein Kopierschutz umgangen.
...[right][snapback]97531[/snapback][/right]


Die Umgehung des Kopierschutz' ist ein anderer Sachverhalt.

Bezüglich der Vervielfältigung gebe ich Dir recht, allerdings musst Du bei allen Umständen den ersten Satz, die Grundlage des Gesetzes beachten:

"Zulässig sind einzelne Vervielfältigungen eines Werkes durch eine natürliche Person zum privaten Gebrauch".

Eine Privatperson darf also Privatkopien herstellen. Privatkopien sind wiederum Kopien zum privaten Gebrauch. Die Verteilung einer Kopie über ein nicht auf meine Person restriktiertes Medium wie Tauschbörsen ist jedoch kein privater Gebrauch und damit ist §53 UrHG Abs.1 nicht anwendbar.
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BEASTIEPENDENT
Beitrag 13.06.2005, 19:43
Beitrag #14



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QUOTE(Bo Derek @ 13.06.2005, 18:53)
Die Verteilung einer Kopie über ein nicht auf meine Person restriktiertes Medium wie Tauschbörsen ist jedoch kein privater Gebrauch und damit ist §53 UrHG Abs.1 nicht anwendbar.

andererseits ist die veröffentlichung über die tv-ausstrahlung nicht mehr oder weniger öffentlich als in einer p2p-börse. also sich tv-sendungen zu saugen ist IMHO nix anderes als sie mit dem VCR aufzunehmen, daran kann ich nu wahrlich nix strafrechtlich relevantes entdecken (ausname wären natürlich programme von pay-tv).


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Gast_Julian_*
Beitrag 13.06.2005, 19:56
Beitrag #15


Threadersteller




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QUOTE(docprantl @ 13.06.2005, 17:32)
Dein Verhalten (Leechen) ist asozial. dry.gif
[right][snapback]97531[/snapback][/right]

stirnklatsch.gif
Das würdest du nicht sagen, wenn du die Hintergründe kennst. Ich bin in einem Netzwerk mit mehreren Usern und wir haben nur DSL mit 384kbit Down- und 88kbit Upstream. Stell dir vor: Jeder User würde 4kb Upstream zur Verfügung stellen. Die Maximale Kapazität wäre sofort erreicht, anderweitiges Arbeiten mit DSL wäre nicht möglich. Da wir auch nicht viel saugen, dh. kaum ins Gewicht fallen, ist das alles andere als Asozial. Ich stelle dafür viele der (legalen!!!!) Files auf Rapidshare oder anderen
kostengünstigen Webspaces bereit und verlinke den Link in viele Foren. Da muss man nämlich nicht zig mal sein File uploaden lassen.

QUOTE(BEASTIEPENDENT @ 13.06.2005, 19:42)
andererseits ist die veröffentlichung über die tv-ausstrahlung nicht mehr oder weniger öffentlich als in einer p2p-börse. also sich tv-sendungen zu saugen ist IMHO nix anderes als sie mit dem VCR aufzunehmen, daran kann ich nu wahrlich nix strafrechtlich relevantes entdecken (ausname wären natürlich programme von pay-tv).
[right][snapback]97558[/snapback][/right]

Hm, in der Frage scheiden sich wohl die Geister. Ich denke, dass ich das fortsetzen werde. Ärger werd ich wohl keinen bekommen.

Nochmals danke für eure Antworten
mfg
Julian

Der Beitrag wurde von Julian bearbeitet: 13.06.2005, 20:00
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Gast_Bo Derek_*
Beitrag 13.06.2005, 20:32
Beitrag #16






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QUOTE(BEASTIEPENDENT @ 13.06.2005, 20:42)
andererseits ist die veröffentlichung über die tv-ausstrahlung nicht mehr oder weniger öffentlich als in einer p2p-börse.
[right][snapback]97558[/snapback][/right]


Die Aufzeichnung aus dem Fernsehen ist eine Aufzeichnung zum privaten Gebrauch, bei der Frage bez. eMule handelt es sich aber um den Sachverhalt der Verteilung und nicht der Aufzeichnung.

Diese Verteilung ist aber nicht zulässig, bzw. nur zulässig mit Einwilligung des Rechteinhabers.

Zudem ist noch die passive Form des herstellen lassen nicht auf komplette, urheberrechtlich geschützte Werke anwendbar. Welche Formen möglich sind, verrät der oben angegebene Link.
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Gast_Julian_*
Beitrag 13.06.2005, 21:02
Beitrag #17


Threadersteller




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Hm, du hast Recht, Bo. Hm, tja. Schon sch... die Gesetzgebung. Ich glaub nämlich nicht, dass die Musikindustrie dadurch Schaden nimmt. Aber Gesetz ist Gesetz sad.gif
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Gast_Bo Derek_*
Beitrag 13.06.2005, 21:13
Beitrag #18






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QUOTE(Julian @ 13.06.2005, 22:01)
... Ich glaub nämlich nicht, dass die Musikindustrie dadurch Schaden nimmt. ...[right][snapback]97574[/snapback][/right]


Warum sollte die Musikindustrie Schaden nehmen? Prinzipiell geht es darum, dass der Rechteinhaber die Bestimmungsgewalt über die Verwendung seines Werkes hat. Darum ist es ja auch mittlerweile nicht mehr möglich, selbst händisch abgetippte Songtexte einfach so ins deutsche Internet zu stellen. Das musste auch eine große deutsche Songtext-Seite schmerzhaft erfahren und seither werden nun noch ausländische Texte verlinkt.
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Gast_Julian_*
Beitrag 14.06.2005, 12:50
Beitrag #19


Threadersteller




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Das ist ja wirklich gemein. Vertrackte Rechtesituation. Eben typisch deutsch no.gif
Oder ist das in vielen anderen Ländern auch so?
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BEASTIEPENDENT
Beitrag 14.06.2005, 14:03
Beitrag #20



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QUOTE(Bo Derek @ 13.06.2005, 21:31)
Die Aufzeichnung aus dem Fernsehen ist eine Aufzeichnung zum privaten Gebrauch, bei der Frage bez. eMule handelt es sich aber um den Sachverhalt der Verteilung und nicht der Aufzeichnung.

yep, rein rechtlich hast du wohl korrekt *g*. allerdings ist die frage, ob sich in solchen fällen ein kläger findet... ein grauzone ist es wohl mindestens, auch wenn es fast das gleiche wie aufnahme mit dem vcr ist...
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