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Gast_Julian_* |
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Beitrag
#1
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Gäste ![]() |
Moin
Ist es legal, wenn man mit eMule Musikvideos runterläd? Und gibt es Programme, womit ich einfach den Videoteil wegschneiden kann und als Ausgabeformat mp3 kriege? Da die eigentlich alle bei MTV aufgenommen sind, sind sie ja komplett lagal, oder irre ich da? Weiterverbreiten tue ich auch nichts, da der Mod kein Upload unterstützt. Danke für eure Antworten mfg Julian |
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Beitrag
#2
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![]() Netzwerkrouter ![]() Gruppe: Freunde Beiträge: 1.792 Mitglied seit: 22.04.2003 Mitglieds-Nr.: 52 Betriebssystem: Windows ![]() |
QUOTE(Julian @ 11.06.2005, 22:55) Weiterverbreiten tue ich auch nichts, da der Mod kein Upload unterstützt. Dein Verhalten (Leechen) ist asozial. ![]() QUOTE(Bo Derek @ 11.06.2005, 22:59) Wenn Du mit eMule solche Werke legal herunterladen willst, benötigst Du das Einverständnis des Rechteinhabers. §53 UrHg, Abs.1 sagt aus, daß eine Vervielfältigung zulässig ist, sofern keine "offensichtlich rechtswidrige Vorlage" Verwendung findet. Ist denn eine direkte Aufnahme des Fernsehprogramms eine rechtswidrige Vorlage? Immerhin wird kein Kopierschutz umgangen. ![]() docprantl |
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Gast_Bo Derek_* |
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Beitrag
#3
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Gäste ![]() |
QUOTE(docprantl @ 13.06.2005, 18:32) ... §53 UrHg, Abs.1 sagt aus, daß eine Vervielfältigung zulässig ist, sofern keine "offensichtlich rechtswidrige Vorlage" Verwendung findet. Ist denn eine direkte Aufnahme des Fernsehprogramms eine rechtswidrige Vorlage? Immerhin wird kein Kopierschutz umgangen. ...[right][snapback]97531[/snapback][/right] Die Umgehung des Kopierschutz' ist ein anderer Sachverhalt. Bezüglich der Vervielfältigung gebe ich Dir recht, allerdings musst Du bei allen Umständen den ersten Satz, die Grundlage des Gesetzes beachten: "Zulässig sind einzelne Vervielfältigungen eines Werkes durch eine natürliche Person zum privaten Gebrauch". Eine Privatperson darf also Privatkopien herstellen. Privatkopien sind wiederum Kopien zum privaten Gebrauch. Die Verteilung einer Kopie über ein nicht auf meine Person restriktiertes Medium wie Tauschbörsen ist jedoch kein privater Gebrauch und damit ist §53 UrHG Abs.1 nicht anwendbar. |
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Vereinfachte Darstellung | Aktuelles Datum: 03.07.2024, 23:36 |