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Beitrag
#1
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![]() Emergency Room Admin ![]() Gruppe: Administratoren Beiträge: 1.788 Mitglied seit: 15.04.2003 Wohnort: Peine Mitglieds-Nr.: 8 Betriebssystem: Mac OS X/WIN XP/WIN Vista Virenscanner: KAV ![]() |
Hallo Heike!
Na dann lass uns gern hier weiter diskuitieren. ![]() Ich bin der Meinung, dass man so etwas wie Du es mit den RAT´s tust, zwar durchaus machen kann, aber nicht öffentlich in einem Forum empfehlen sollte, wie Du es tust. Grundsätzlich würde ich solche Geschichten auch nicht mit einer Software machen wollen, deren Funktion ich nicht 100 % kenne. Aber, wie bereits geschrieben, gerade die Tatsache, dass Du Dein Vorgehen derart öffentlich machst, halte ich für massiv überdenkenswert. Auch nervst und provozierst Du sicher etliche Leute in einem Security Board, wenn Du Deine Meinung immer wieder ausgesprochen vehement vertrittst, teilweise auch, ohne andere Argumente gelten zu lassen. ![]() ![]() Über die Qualität der User im Ratboard und deren Tun, sollten wir vielleicht an späterer Stelle in diesem Thread auch noch zu sprechen kommen. Auch da finde ich das ein oder andere durchaus ... naja... fragwürdig. Soweit grundsätzlich mal meine Meinung zum Thema. ![]() -------------------- Greetz Gorgo
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Gast_Gladiator_* |
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Beitrag
#2
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Gäste ![]() |
ZITAT ist das Posting von Dir (27. April 2003, 19:41) ein Zitat? Das ist von mir - sprich Du kannst es gern weiterverwenden solange ein Link hier zum original existiert. Das ist notwendig, damit man es auch im Zusammenhang nachlesen kann, da einzelne Abschnitte ohne entsprechenden Zusammenhang nichtsaussagend bzw sogar (rein theoretisch) juristischen Aerger geben koennen wenn Du irgendwo auf eine Frage hin unter meinem Zitat eine Art Rechtshilfebelehrung machst. Dazu zaehlt auch wenn jemand fragt "Ich habe einen Backdoor und meine Daten wurden ausspioniert was kann ich tun ?" und Du postet den Absatz wo ich schreibe "Der Zivilprozess wird dadurch eingeleitet dass bei der zustaendigen Polizeibehoerde zuerst Anzeige erstattet wird" - bereits das gilt als unlautere Rechtsbelehrung und wird zumindest in Deutschland strafrechtlich geahndet. Wie immer gilt auch hier - es wird geahndet sobald sich jemand aufregt sprich Anzeige erstattet. Solange das niemanden stoert passiert logischerweise auch nichts. Man sollte aber sehr vorsichtig sein wenn juristische Personen mitlesen, die kennen diese Rechtsklausel nur zu gut. B) |
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Vereinfachte Darstellung | Aktuelles Datum: 03.07.2024, 21:57 |