Die neuen Testergebnisse 2012, ...die Zeitschriften "testeb" wieder... |
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Die neuen Testergebnisse 2012, ...die Zeitschriften "testeb" wieder... |
04.11.2011, 19:08
Beitrag
#1
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Ist unverzichtbar Gruppe: Freunde Beiträge: 5.267 Mitglied seit: 30.11.2003 Wohnort: Dortmund Mitglieds-Nr.: 242 Betriebssystem: Windows 10 Prof 64Bit Virenscanner: GData/ MS Defender Firewall: Router/ Windows 10 |
Moin zusammen,
so, es wird Herbst, die Zeitschriften testen wieder... Die Chip macht den Anfang und nimmt die Ergebnisse von AV-Test als Grundlage. Ich habe es nur kurz überflogen... 1. F-Secure 2. Kaspersky 3. Symantec (mit der besten Perfomance) 4. Eset 5. GData den Rest habe ich jetzt nicht mehr im Kopf, ich melde mich aber nochmal. BitDefender war übrigens nicht dabei. Bis denne Olli -------------------- ...und sonst bin ich mit einem VW T3 oder einer V-Strom unterwegs...
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05.01.2012, 13:54
Beitrag
#2
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Gehört zum Inventar Gruppe: Mitglieder Beiträge: 1.701 Mitglied seit: 25.10.2010 Mitglieds-Nr.: 8.227 Betriebssystem: Windows 10 Pro | x64 Virenscanner: F-Secure Firewall: F-Secure |
Im weiteren Sinn bedeutet Mobbing, andere Menschen ständig bzw. wiederholt und regelmäßig zu schikanieren, zu quälen und seelisch zu verletzen
[...] Denkbare Verletzungen durch Cyber-Mobbing können das Allgemeines Persönlichkeitsrecht aus Art. 1 Abs. 1 und Art. 2 Abs. 1 GG und den deliktsrechtlichen Ehrenschutz der §§ 823 Abs. 1, 1004 BGB, Straftatbestände der §§ 185-187 StGB oder die besonderen Ausprägungen des allgemeinen Persönlichkeitsrechts (wie das Recht am eigenen Namen, § 12 BGB, das Recht am eigenen Bild, § 22 ff. KUG, das Recht am gesprochenen Wort, § 201 StGB oder den wirtschaftlichen Ruf, § 824 BGB) betreffen. Cyber-Mobbing ist damit in Deutschland ein Strafdelikt, für das bei Erwachsenen eine Höchststrafe von bis zu 5 Jahren oder mehr verhängt werden kann. http://de.wikipedia.org/wiki/Cyber-Mobbing hört doch endlich mal auf mit sowas. ich denke uwe hat die hinweise schon längst kapiert. alles weitere ist humbug. |
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05.01.2012, 13:57
Beitrag
#3
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Wohnt schon fast hier Gruppe: Mitglieder Beiträge: 1.131 Mitglied seit: 10.05.2010 Mitglieds-Nr.: 8.073 |
Im weiteren Sinn bedeutet Mobbing, andere Menschen ständig bzw. wiederholt und regelmäßig zu schikanieren, zu quälen und seelisch zu verletzen [...] Denkbare Verletzungen durch Cyber-Mobbing können das Allgemeines Persönlichkeitsrecht aus Art. 1 Abs. 1 und Art. 2 Abs. 1 GG und den deliktsrechtlichen Ehrenschutz der §§ 823 Abs. 1, 1004 BGB, Straftatbestände der §§ 185-187 StGB oder die besonderen Ausprägungen des allgemeinen Persönlichkeitsrechts (wie das Recht am eigenen Namen, § 12 BGB, das Recht am eigenen Bild, § 22 ff. KUG, das Recht am gesprochenen Wort, § 201 StGB oder den wirtschaftlichen Ruf, § 824 BGB) betreffen. Cyber-Mobbing ist damit in Deutschland ein Strafdelikt, für das bei Erwachsenen eine Höchststrafe von bis zu 5 Jahren oder mehr verhängt werden kann. http://de.wikipedia.org/wiki/Cyber-Mobbing hört doch endlich mal auf mit sowas. ich denke uwe hat die hinweise schon längst kapiert. alles weitere ist humbug. Weisst du eigentlich, wie oft Uwe diese Kombination erwähnt hat ? Wir müssten eigentlich monatelang, täglich mehrmals, darauf satirisch "aufmerksam" machen um nur einen Bruchteil "zurückzugeben" . Gegen Uwe habe ich nichts. Der Beitrag wurde von Enthusiast bearbeitet: 05.01.2012, 13:59 -------------------- IMMER WENN DER MENSCH ANFÄNGT SEINE ZUKUNFT ZU PLANEN, FÄLLT IM HINTERGRUND DAS SCHICKSAL LACHEND VOM STUHL.
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