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Gast_peks_* |
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Beitrag
#1
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Stück für Stück wird die VDS und deren "Anwendung" vom BVerfG einkassiert, wenn auch erstmal nur per einstweiliger Verfügung...
![]() ZITAT Der Zugriff der Sicherheitsbehörden auf gespeicherte Telefon- und Internetdaten ist vom Bundesverfassungsgericht erneut eingeschränkt worden. Laut einer Einstweiligen Anordnung dürfen die Telekommunikationsunternehmen solche Daten vorerst nur dann an die Polizei übermitteln, wenn es um die Abwehr einer "dringenden Gefahr für Leib, Leben oder Freiheit der Person" oder um die Sicherheit des Bundes geht. Auch für den Datentransfer an Nachrichtendienste gelten Beschränkungen. Quelle: http://www.n-tv.de/1049258.html
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Beitrag
#2
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![]() Ist unverzichtbar ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Gruppe: Mitglieder Beiträge: 5.344 Mitglied seit: 02.04.2005 Wohnort: Localhost Mitglieds-Nr.: 2.320 Betriebssystem: W10 [x64] Virenscanner: EAM Firewall: EAM ![]() |
Tja so sind wir Karlsruher
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