Das BSI und der § 202c, Hacker im Beamtenfrack? |
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Das BSI und der § 202c, Hacker im Beamtenfrack? |
17.09.2007, 17:18
Beitrag
#1
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Gehört zum Inventar Gruppe: Mitglieder Beiträge: 1.781 Mitglied seit: 02.02.2006 Wohnort: Uelzen Mitglieds-Nr.: 4.352 Betriebssystem: Windows 11 Virenscanner: Emsisoft Anti-Malware Firewall: Windows 11 |
ZITAT(Tecchannel) Der verschärfte “Hackerparagraf” § 202c StGB ist seit dem 11. August in Kraft. Neben Hackern sind auch Sicherheitsexperten, Webseitenbetreiber und Hersteller betroffen. Doch das Gesetz macht auch vor staatlichen Einrichtungen wie dem Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) nicht Halt. Und dort empfiehlt und vertreibt man möglicherweise jetzt fragwürdige Tools... Zum Artikel geht es hier. Man beachte die Strafanzeige gegen unbekannt bzw. gegen das BSI. Anmerkung: Rios war hier schneller, sorry Der Beitrag wurde von klaus_ue bearbeitet: 17.09.2007, 17:46 -------------------- |
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17.09.2007, 18:07
Beitrag
#2
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Ist unverzichtbar Gruppe: Mitglieder Beiträge: 14.840 Mitglied seit: 05.07.2004 Mitglieds-Nr.: 1.143 Betriebssystem: Windows 7 SP1 (x64) Virenscanner: NIS2013 Firewall: NIS2013 |
Das Mißbrauchspotential solcher eindeutigen Tools ist höher und das Potential wird auch hauptsächlich dafür genutzt.
-------------------- Der Beitrag wurde von Unbekannt bearbeitet: Morgen, 06:00
System: Intel C2Q9550 , Gigabyte GA-P35-DS3L , 8GB Mushkin , XFX HD6670 , Samsung SATA2 (750GB, 500GB, 2x 1TB) , ATAPI & NEC DVDRAM , TFT Samsung T260 26" , Case Lian Li PC-7FNW , Corsair Accelerator SSD 60GB "Irgendwelche Politiker mögen irgendwann mal einen cleveren Gedanken haben, aber in der Regel plappern sie nur die Agenda der Lobbyisten nach." Lobbyismus für Dummies : http://www.youtube.com/watch?v=P_QVyOGnIrI Einschätzung zur Wikileaks Lage : http://www.youtube.com/watch?v=HVJAUECLdo8 , http://www.youtube.com/watch?v=gWR4VAyva6s |
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17.09.2007, 18:12
Beitrag
#3
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Womanizer Gruppe: Freunde Beiträge: 3.798 Mitglied seit: 05.05.2004 Mitglieds-Nr.: 765 |
Das Mißbrauchspotential solcher eindeutigen Tools ist höher und das Potential wird auch hauptsächlich dafür genutzt. Mag sein, oder eben auch nicht. Mit solchen Tools (bzw. mit den dahintersteckenden Algorithmen) können (und werden!) Schwachstellen in Verschlüsselungs- und Hashalgorithmen aufgedeckt, was Gegenstand aktueller Forschungsarbeiten vieler Forschungseinrichtungen ist. Ist Forschen auf diesem Gebiet nun auch illegal? Oder muss es abgebrochen werden, weil die Tools, die die Forschung unterstützen, plötzlich als illegal deklariert werden? -------------------- |
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