Mein Vermieter spinnt total |
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Mein Vermieter spinnt total |
Gast_Faith_* |
30.05.2005, 18:37
Beitrag
#1
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Mein Vermieter hat vor ca. einem halben Jahr das Haus seiner Mutter übernommen. Sprich jetzt ist er der Hausherr. Nun damit hab ich keine Probleme, ich zahl pünktlich meine Miete etc....
Aber jetzt knallt er durch Am Sa. wurde mir mitgeteilt, dass das Treppenhaus gestrichen werden soll ( viel zu kurzfristig, da ich arbeiten muss. ) Sie sagte, dass sie um 8 in die Wohnung müssten, um das Gestell in meine Wohnung zu stellen, weil meine letzte Treppe zu klein wäre. Ich ging davon aus, dass sie um 8 in die Wohnung gehen und fertig. Ich komm nachhause, es wurde nichts gemacht und jetzt kommt der Hammer, aufeinmal bummberts mächtig an meine Tür, die Vermieterin ( die Frau ) macht mich an uns meint, wo ich den bitte heute morgen um 8 gewesen bin. Ich hab gesagt, dass ich arbeiten musste, ich fange um 7 Uhr an. Dann macht die mich blöd an und meinte, sie habe mich am Sa. gefragt, ob ich am Mo. um 8 da sei. Nur der Haken ist, dass sie mich das NICHT gefragt hat, sondern das sie um 8 in die Wohnung muss ( sie hat den Ersatzschlüssel ) das habe ich ihr auch gesagt, sie meinte nur, das stimmt nicht. Gut dagegen sagen wollte ich jetzt dann auch nicht. Aufeinmal, schrie der Ehemann hoch, da er jetzt der Hauseigentümer sei, möchte er eine Wohnungsbegehung machen ( auch kein Problem, aber er muss mir das mind. 3-4 Wochen vorher mitteilen ). Er meinte dann, er werde es mir morgen schriftl. geben und wehe die Wohnung ist ein Saustall ( was sie nicht ist, halt typisches Singlewohnung ), dann drehe er mir den Hals um und es knallt dann, er hat langsam die Schnauze voll. Ich hab dann einfach Wutentbrannt die Tür zugemacht. Ich hatte letztes Jahr auch schon mächtig terror mit denen, bis ich die Schnauze voll hatte und es meinem Mieterschutzverein mitgeteilt hatte und meine Vermieter bekamen dann ein Schreiben von denen und aufeinmal war Ruhe und jetzt fängt das ganze schon wieder an, nur diesmal mit Drohungen. Ich weiß mir bald nicht mehr zu helfen Jetzt meinte sie auch noch, ich solle gefälligst morgen um 8 da sein, damit die in die Wohnung können. Sollte ich nicht da sein ( ich muss aber um 7 anfangen arbeiten ) wird sie mir alles in Rechnung stellen, weil der Maler dann angeblich nicht an die Lampe rankommt, bzw. an die Decke ( was in meinen Augen völliger Humbug ist, da meine Vermieter die Birnen immer auswechseln konnten ohne Probleme ). Ich weiß nicht mehr was ich dbzgl. machen soll. Was meint Ihr ? Der Beitrag wurde von Faith bearbeitet: 30.05.2005, 18:39 |
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Gast_skep_* |
30.05.2005, 18:47
Beitrag
#2
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Mal kurz damit ich das richtig verstehe...das Treppenhaus soll gestrichen werden...warum wollen die dann in deine Wohnung?
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30.05.2005, 18:51
Beitrag
#3
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Gehört zum Inventar Gruppe: Freunde Beiträge: 3.252 Mitglied seit: 21.04.2003 Mitglieds-Nr.: 51 |
QUOTE(skep @ 30.05.2005, 19:46) Mal kurz damit ich das richtig verstehe...das Treppenhaus soll gestrichen werden...warum wollen die dann in deine Wohnung? [right][snapback]95606[/snapback][/right] Ich sehe das als reine Schikane... Sorry aber was anderes versteh ich nicht darunter, ich muss sicher niemanden in die Wohnung lassen wenn das Treppenhaus gestrichen werden soll. Als bei uns das Treppenhaus gestrichen werden musste, haben die ihre Leiter in den Zwischenstockwerken gestellt ging super. Ich würde mich an den Mieterschutzbund wenden und mir ne neue Wohnung suchen, das ist doch keine schöne Wohn"beziehung". - björn |
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30.05.2005, 18:51
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#4
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Orakel-Profi Gruppe: Freunde Beiträge: 5.200 Mitglied seit: 07.12.2003 Wohnort: Weiden (Oberpfalz) Mitglieds-Nr.: 256 Betriebssystem: Linux Mint 17.1 |
Schau mal hier: http://www.kanzlei-finkenzeller.de/rechtst...au_150104.shtml
-------------------- Grüße, Jörg
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30.05.2005, 18:55
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#5
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Gehört zum Inventar Gruppe: Freunde Beiträge: 3.252 Mitglied seit: 21.04.2003 Mitglieds-Nr.: 51 |
Wenn ich das richtig verstanden habe, darf der Vermieter in dem Fall garnicht rein, also nur diese "Kontrolle" und die Maler dürfen erst gegen 10 Uhr in die Wohnung das "Gestell" unterstellen? Was ich schon eine Unverschämtheit finde. Maler finden normalerweise immer eine Möglichkeit ihr Gestell unter zu stellen, jedenfalls wenn sie Plan von ihrer arbeit haben.
- björn |
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Gast_Faith_* |
30.05.2005, 18:59
Beitrag
#6
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Threadersteller Gäste |
QUOTE(Joerg @ 30.05.2005, 19:50) Schau mal hier: http://www.kanzlei-finkenzeller.de/rechtst...au_150104.shtml [right][snapback]95609[/snapback][/right] soviel ich weiß, ist diese Regel nicht mehr gültig. Aber ich werde morgen, meinen Miterschutzverein mal anrufen, mal schauen was die dazu sagen. DIe sagten mir damals, dass der Vermieter nur alle halbe Jahr eine Wohnungsbegehung machen darf, mehr nicht. |
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30.05.2005, 19:03
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#7
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Ist unverzichtbar Gruppe: Mitglieder Beiträge: 4.246 Mitglied seit: 12.06.2004 Mitglieds-Nr.: 984 Betriebssystem: Windows 10 |
Hallo Faith,
es stimmt, das mußt du dir nicht bieten lassen. Versuch es entweder mit einem vernünftigen Gespräch zu klären, sollte das nicht möglich sein wende dich an den Mieterschutzbund. Soweit sind wir noch lange nicht. Rios |
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Gast_Faith_* |
30.05.2005, 19:07
Beitrag
#8
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Threadersteller Gäste |
QUOTE(Rios @ 30.05.2005, 20:02) Hallo Faith, es stimmt, das mußt du dir nicht bieten lassen. Versuch es entweder mit einem vernünftigen Gespräch zu klären, sollte das nicht möglich sein wende dich an den Mieterschutzbund. Soweit sind wir noch lange nicht. Rios [right][snapback]95613[/snapback][/right] danke für den Tipp, aber mit einem Vernünftigen Gespräch ? ... keine Chance bei den beiden. Sie ist eine brüllerin von Dienst und alles ist schlimm bei ihr, was nicht im entferntesten dran kommt, wie ein Mieter sein muss, nähmlich nach ihrer Nase tanzen und der Mann trinkt zuviel. Vor zwei Jahren kam er betrunken nachhause und ich saß bei ihr und tranken Kaffee und er drohte mir auch schon im betrunkenen Zustand. Manchmal vor zwei Jahren hatte ich ( wirklich ) versehentlich den Fernseher etwas zulaut ( die schlafen direkt unter meinem Wohnzimmer ) und sie kam dann immer hoch und sie sagte mir auch schon damals, sei froh das ich hoch gekommen bin um dir das zu sagen, mein Mann hätte dir eine gelangt. |
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30.05.2005, 19:09
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#9
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Schauspiel-Gott aka Kilauea Gruppe: Mitarbeiter Beiträge: 7.524 Mitglied seit: 20.04.2003 Wohnort: Göttingen Mitglieds-Nr.: 46 |
QUOTE(Faith @ 30.05.2005, 19:36) , dann drehe er mir den Hals um und es knallt dann, er hat langsam die Schnauze voll. [right][snapback]95602[/snapback][/right] Sag ihm einen schönen Gruß von mir, wenn er das tut breche ich ihm beide Knie. Was ich nicht verstehe, wenn du sogar (für mich unverständlich) nichts dagegen hast, daß die in deine Wohnung gehen _ohne_ das du dabei bist, mit dem Ersatzschlüssel, wo ist das Problem ? Andererseits, du wirst morgen nicht da sein, du mußt ja arbeiten, da bleibt doch nur die Möglichkeit einer Terminabsprache --> ein klärendes Gespräch. Ich würde die anrufen und fragen was sie vorschlagen. Domino -------------------- Keep the spirit alive.....
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Gast_Faith_* |
30.05.2005, 19:42
Beitrag
#10
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Threadersteller Gäste |
jetzt stand sie schon wieder vor meiner Tür, gleich mit dem Brief wegen der Wohnungsbegehung. Ich musste unterschreiben, allerdings habe ich gesagt unter Vorbehalt, die soll am Fr. sein.
Als neuer Eigentümer des Anwesens ***** möchte ich am 03.06.05 um 18 Uhr bei ihnen eine Wohnungsbegehung vornehmen. Sie drohte mir auch mit der Polizei, sollte ich nicht da sein, bzw. wenn ich nicht bescheid gebe, ob ich da verhindert sein werde oder nicht. Dann meinte sie, wenn ich morgen nicht da bin, kann der Maler seine angebliche Arbeit nicht verrichten und muss dann nochmals kommen und das will sie mir auch in Rechnung stellen. Jetzt habe ich mir mal meine angeblich kleine Treppe angeschaut, also es ist genug Platz für eine Diele und da muss sie nicht unbedingt in meine Wohnung. Ich dreh gleich hohl .... dass ist doch Schikane..... Der Beitrag wurde von Faith bearbeitet: 30.05.2005, 19:48 |
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30.05.2005, 19:45
Beitrag
#11
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Gehört zum Inventar Gruppe: Freunde Beiträge: 3.252 Mitglied seit: 21.04.2003 Mitglieds-Nr.: 51 |
QUOTE(Faith @ 30.05.2005, 20:41) Sie drohte mir auch mit der Polizei, sollte ich nicht da sein, bzw. wenn ich nicht bescheid gebe, ob ich da verhindert sein werde oder nicht. [right][snapback]95623[/snapback][/right] Aha und was soll die machen? Lachen und wieder gehen? - björn |
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Gast_Faith_* |
30.05.2005, 19:47
Beitrag
#12
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Threadersteller Gäste |
QUOTE(Lucky @ 30.05.2005, 20:44) Aha und was soll die machen? Lachen und wieder gehen? - björn [right][snapback]95625[/snapback][/right] sie meinte, sie dürfe das, da soll angeblich vor kurzem was im Fernsehen gekommen sein, dbzgl. das ganze ist mir sehr suspekt, ein Jahr hatte ich Ruhe vor denen und aus heiterem Himmel kommt das alles, ich habe mir nichts zuschulden kommen lassen, aber auch nichts, dann sowas Der Beitrag wurde von Faith bearbeitet: 30.05.2005, 19:49 |
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30.05.2005, 19:50
Beitrag
#13
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Gehört zum Inventar Gruppe: Freunde Beiträge: 3.252 Mitglied seit: 21.04.2003 Mitglieds-Nr.: 51 |
Aha mal davon ab, das ich das nur kenne das die Polizei dabei sein wenn die Wohnung aufgebrochen werden muss, und das kann ich mir bei einer Wohnungbegehung nun mal in keinster Weise vorstellen.
Ruf morgen dringend mal bei Mieterschutzbund an. - björn |
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30.05.2005, 19:51
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#14
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Womanizer Gruppe: Freunde Beiträge: 3.798 Mitglied seit: 05.05.2004 Mitglieds-Nr.: 765 |
Was hast Du ihr denn nun wegen morgen gesagt? Du wirst doch definitv nicht da sein.
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30.05.2005, 20:05
Beitrag
#15
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Gehört zum Inventar Gruppe: Mitglieder Beiträge: 2.373 Mitglied seit: 15.04.2003 Wohnort: Monaco di Baviera Mitglieds-Nr.: 20 |
QUOTE(Faith @ 30.05.2005, 20:46) sie meinte, sie dürfe das, da soll angeblich vor kurzem was im Fernsehen gekommen sein, dbzgl.[right][snapback]95627[/snapback][/right] Die soll mal weniger Gerichtsshows gucken... -------------------- But don’t forget the songs that made you cry And the songs that saved your life Yes, you’re older now, and you’re a clever swine But they were the only ones who ever stood by you. |
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Gast_Jens1962_* |
30.05.2005, 20:28
Beitrag
#16
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QUOTE(Faith @ 30.05.2005, 19:36) ( sie hat den Ersatzschlüssel ) [right][snapback]95602[/snapback][/right] Lasse Dir erstmal alle Schlüssel aushändigen. Ohne Dein Einverständnis darf der Vermieter überhaupt keinen Wohnungsschlüssel haben. |
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30.05.2005, 20:45
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#17
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Salmei, Dalmei, Adonei Gruppe: Mitglieder Beiträge: 4.871 Mitglied seit: 28.05.2003 Mitglieds-Nr.: 95 |
@ all
Leider hat der Vermieter ein Begehungsrecht, (mit Schlüßel oder weiß ich nicht genau) und der Vermieter kan deine Wohnung besuchen/erkunden Als Beispiel auch Nachts um Drei ? < NEIN, oder ?> Catweazle -------------------- Ich habe keine Homepage, wers nicht glaubt:
http://catweazle.hat-gar-keine-homepage.de/ Spend most of my time in a state of Dementa wondering where I am. |
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Gast_skep_* |
30.05.2005, 21:07
Beitrag
#18
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QUOTE(Catweazle @ 30.05.2005, 21:44) @ all Leider hat der Vermieter ein Begehungsrecht, (mit Schlüßel oder weiß ich nicht genau) und der Vermieter kan deine Wohnung besuchen/erkunden [right][snapback]95639[/snapback][/right] Also so einfach nun auch wieder nicht. Ich hab z.B. nach dem Einzug damals gleich mal das Schloss ausgewechselt...hier kommt keiner *einfach* so rein :P Und es gibt immer noch sowas wie Mietrecht.... QUOTE Der Vermieter darf die Wohnung des Mieters nur besichtigen, wenn es hierfür einen konkreten Grund gibt. Ein generelles Besichtigungsrecht für Vermieter existiert nicht. Der darf nach Angaben des Deutschen Mieterbundes (DMB) die Wohnung des Mieters ohne dessen Einverständnis nicht betreten, und er hat auch keinen Anspruch auf einen Zweitschlüssel für die Mieterwohnung.
Ein allgemeine Überprüfung der Wohnung in Hinblick darauf, ob Instandhaltungsmaßnahmen erforderlich sind, ist allenfalls im Abstand von 2 Jahren zulässig (AG Münster 28 C 6492/99, AG Köln 219 C 430/98). Nach Angaben des Mieterbundes kann der Vermieter außerdem Zutritt zur Mieterwohnung verlangen, wenn notwendige Reparaturen durchgeführt werden müssen, wenn der Mieter Mängelbeseitigung fordert, wenn Messeinrichtungen wie zum Beispiel Heizkostenverteiler abgelesen werden müssen oder wenn der Vermieter das Haus bzw. die Wohnung mit Kaufinteressenten oder Mietinteressenten besichtigen will. Bei der Vereinbarung derartiger Besichtigungstermine muss grundsätzlich auf die Berufstätigkeit des Mieters Rücksicht genommen werden. Der Besichtigungstermin darf nur zu den üblichen Zeiten angesetzt werden, es reicht aus, wenn sich der Mieter einmal in der Woche Zeit für einen Besichtigungstermin nimmt. Der Beitrag wurde von skep bearbeitet: 30.05.2005, 21:09 |
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30.05.2005, 21:16
Beitrag
#19
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Womanizer Gruppe: Freunde Beiträge: 3.798 Mitglied seit: 05.05.2004 Mitglieds-Nr.: 765 |
QUOTE(skep @ 30.05.2005, 22:06) Ich hab z.B. nach dem Einzug damals gleich mal das Schloss ausgewechselt...hier kommt keiner *einfach* so rein :P [right][snapback]95644[/snapback][/right] -------------------- |
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31.05.2005, 08:53
Beitrag
#20
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Ms. London Gruppe: Freunde Beiträge: 1.962 Mitglied seit: 20.04.2003 Wohnort: Essen Mitglieds-Nr.: 45 |
Was ist daran so witzig? Hab ich auch direkt gemacht, als ich umgezogen war. Ist einfach sicherer, zumal ich diesbezüglich auch ein ziemlich schlechtes Erlebnis mit meiner Nachbarin hatte. Hab in einem Haus mit 6 Wohnungen gewohnt, alleine. Mir wurden 2 Schlüssel gegeben und der Vermieter hatte einen. Soweit, so gut. Die Frau, mit der ich mir den Flur teilte, war extrem neugierig. Als ich ein paar Tage nach Einzug nach Hause kam, lief ich das Treppenhaus hoch (wohnte unterm Dach) und hörte, wie eine Tür zugezogen wurde und eine andere von innen zugemacht wurde. Als ich meine Tür aufschloss, war sie nicht abgeschlossen, was ich IMMER mache, und im Bad z.B:. stand nicht mehr alles da, wo es vorher stand. Offenbar hatte meine Nachbarin noch von den Vormietern einen Schlüssel und wollte sich mal umschauen. Eine Stunde später war das Schloss ausgetauscht (Hatte ich zwar sowieso vor, wusste nur nicht, dass es so dringend notwendig war).
-------------------- If a man is tired of London
he is tired of life for there is in London all that life can afford. |
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Vereinfachte Darstellung | Aktuelles Datum: 10.11.2024, 23:19 |